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Micro­needling in Gelsen­kirchen

Sie gilt unter den Anti-Aging-Methoden als besonders revolutionär: Microneedling in Gelsenkirchen kann nicht nur schonend, sondern auch effektiv zur Hautstraffung führen. Besonders unter Hollywood-Schauspielerinnen ist diese Behandlung ein Muss, bevor sie über den roten Teppich gehen.

Individuell auf jeden Hauttyp eingestellt

Microneedling in Gelsenkirchen wird durch einen sogenannten Needling Pen durchgeführt. Das ist ein elektronisch gesteuerter Behandlungskopf, den es sowohl mit 12 als auch mit 36 feinen Nadeln gibt. Deren Stärke kann individuell je nach Hauttyp und Einsatzbereich der Haut eingestellt werden und variiert in der Regel zwischen 0,25 und 2,5 Millimeter im Durchmesser.

Microneedling für jünger aussehende Haut

Das Prinzip hinter Microneedling in Gelsenkirchen: Die schmerzfreien Nadelstiche erwirken winzig kleine Verletzungen in der Haut. Somit wird diese dazu anregt, Collagen, Elastin und Hyaluronsäure zu produzieren. Das Resultat ist ein natürlich gestrafftes Bindegewebe sowie eine deutlich glattere als auch jünger aussehende Haut.

Die Vorteile für die Haut

Microneedling in Gelsenkirchen bekämpft nicht nur Aknenarben, tiefe Falten oder Pigmentflecken, die Behandlung vermindert auch Dehnungsstreifen. Dazu ist sie auch nachwirkend. Das heißt, nach einigen Wochen wird die Haut merklich straffer und feinporiger – infolge des anhaltend verstärkten Kollagen- und Elastin-Aufbaus. Darüber hinaus ist auch eine Verbesserung von Cellulite durch die Behandlung möglich.

Microneedling

Behandlungszeit 55 Minuten
  • Pro Sitzung 99,00 Euro
  • 3er Abo Preis – Pro Sitzung 85,00 Euro*
  • *Nach der ersten Behandlung auf Anfrage möglich.

Microneedling mit Fruchtsäure

Behandlungszeit 80 Minuten
  • Pro Sitzung 129,00 Euro
  • 3er Abo Preis – Pro Sitzung 115,00 Euro*
  • *Nach der ersten Behandlung auf Anfrage möglich.
Sie kommen zur Behandlung in ein Studio, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist und Ihnen hierdurch in der Regel die andernorts vielfach üblichen Wartezeiten erspart bleiben. Dies bedeutet jedoch auch, dass Sie, wenn Sie vereinbarte Termine nicht einhalten können, diese spätestens 24 Stunden vorher absagen müssen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitig vertragliche Pflichten. So kann Ihnen, wenn Sie den Termin nicht rechtzeitig absagen, die vorgesehene Zeit und die Vergütung bzw. die ungenutzte Zeit in Rechnung gestellt werden, es sei denn, an dem Versäumnis des Termins trifft Sie kein Verschulden. Es wird vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug dadurch eintritt, dass der vereinbarte Termin nicht fristgerecht abgesagt und eingehalten wird.