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Retinol Peeling in Gelsen­kirchen

WICHTIG: Erst ab Herbst 2025 buchbar!

Du wünschst dir eine glatte, verfeinerte Haut mit jugendlicher Frische? Dann ist unser Retinol Peeling in Gelsenkirchen genau das Richtige für dich! Diese innovative Behandlung ist ideal für alle, die unter Falten, Hyperpigmentierungen, Aknenarben, vergrößerten Poren oder einer unebenen Hautstruktur leiden.

Was ist ein Retinol Peeling?

Unser Retinol Peeling mit Boosting Complex ist eine hochwirksame kosmetische Behandlung, die gezielt zur Hauterneuerung beiträgt. Retinol, eine Form von Vitamin A, regt die Zellerneuerung an, verbessert die Hautstruktur und sorgt für ein verfeinertes Hautbild. Die Behandlung ist komplett schmerzfrei und wird in unserem Studio in Gelsenkirchen aufgetragen. Nach der individuell abgestimmten Einwirkzeit entfernst du das Peeling zu Hause, um den Hauterneuerungsprozess optimal zu unterstützen.

So funktioniert das Retinol Peeling in Gelsenkirchen

  • Sanfte Anwendung: Das Peeling wird professionell in unserem Studio aufgetragen.
  • Individuelle Einwirkzeit: Die Dauer wird genau auf deinen Hauttyp abgestimmt.
  • Sichtbarer Effekt: Nach etwa 2–4 Tagen beginnt die Haut sanft zu schälen – für einen frischen, ebenmäßigen Teint.
  • Optimale Ergebnisse: Für das beste Hautbild empfehlen wir vier Behandlungen in regelmäßigen Abständen.

Deine Vorteile auf einen Blick

  • Ebenmäßigere, feinere Hautstruktur
  • Reduktion von Falten und Hyperpigmentierungen
  • Verkleinerung der Poren und Minderung von Aknenarben
  • Schmerzfreie Anwendung mit langanhaltenden Ergebnissen
Gönn deiner Haut die beste Pflege und erlebe die Verwandlung mit unserem Retinol Peeling in Gelsenkirchen. Vereinbare noch heute deinen Termin und freu dich auf eine glatte, jugendliche Haut!

Retinol Peeling

Behandlungszeit 25 Minuten
  • Pro Sitzung 129,00 Euro
Sie kommen zur Behandlung in ein Studio, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist und Ihnen hierdurch in der Regel die andernorts vielfach üblichen Wartezeiten erspart bleiben. Dies bedeutet jedoch auch, dass Sie, wenn Sie vereinbarte Termine nicht einhalten können, diese spätestens 24 Stunden vorher absagen müssen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitig vertragliche Pflichten. So kann Ihnen, wenn Sie den Termin nicht rechtzeitig absagen, die vorgesehene Zeit und die Vergütung bzw. die ungenutzte Zeit in Rechnung gestellt werden, es sei denn, an dem Versäumnis des Termins trifft Sie kein Verschulden. Es wird vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug dadurch eintritt, dass der vereinbarte Termin nicht fristgerecht abgesagt und eingehalten wird.