Rosazea Couperose-Behandlung in Gelsenkirchen
Leiden Sie an Entzündungen, Reizungen sowie an Rötungen der Haut? Oder wurde bei Ihnen Rosazea oder Couperose festgestellt? Dann ist unsere Rosazea Couperose Behandlung in Gelsenkirchen für Sie besonders gut geeignet.
Was ist Couperose?
Die Couperose ist eine häufig auftretende erbliche Erweiterung der Gefäße. Sie gilt als Vorstufe von Rosazea. Die Ursache von Couperose ist eine Schwäche der Gefäßwände und des Bindegewebes. Ist die Haut Temperaturschwankungen ausgesetzt, reguliert der Körper das entsprechend, indem er zur Kühlung oder Erwärmung eine größere Menge Blut in die Adern fließen lässt. Das kann bei labilen Gefäßen dazu führen, dass sich diese weiten. Couperose beginnt oft mit einzelnen sichtbaren Äderchen und Rötungen.
Was ist Rosazea?
Bei Rosazea handelt es sich um ist eine chronisch verlaufende, entzündliche Hauterkrankung, die vornehmlich das Gesicht (Stirn, Nase, Kinn und Wangen) betrifft. Sie wird meist durch eine Fehlregulation des Immunsystems hervorgerufen. Rosazea beginnt meist mit plötzlich einsetzenden Rötungen und Irritationen der Haut, welche dann wieder verschwinden. Die nächsten Stadien sind anhaltende Gesichtsrötungen, erweiterte Äderchen, eine feine Schuppenbildung der Haut bis hin zu Eiterpickelchen. Häufig werden Rosazea-Symptomen allerdings mit einer Allergie oder Akne verwechselt.
Hautstabilisierung durch Ultraschall
Mit der Rosazea Couperose Behandlung in Gelsenkirchen reduzieren wir die Entzündungen und Rötungen, die durch Couperose und Rosazea auftreten können. Die Haut wird dazu stabilisiert und beruhigt. Die sanfte Energie des Ultraschalls schleust gefäßstärkende und entzündungshemmende Wirkstoffe in die Haut ein, infolgedessen der Lymphfluss angeregt wird. Das vermindert sichtbar die Rötungen und die weiteren Symptome durch Rosazea und Couperose.
Behandlungszeit 55 Minuten
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Pro Sitzung 89,00 Euro
Sie kommen zur Behandlung in ein Studio, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist und Ihnen hierdurch in der Regel die andernorts vielfach üblichen Wartezeiten erspart bleiben. Dies bedeutet jedoch auch, dass Sie, wenn Sie vereinbarte Termine nicht einhalten können, diese spätestens 24 Stunden vorher absagen müssen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitig vertragliche Pflichten. So kann Ihnen, wenn Sie den Termin nicht rechtzeitig absagen, die vorgesehene Zeit und die Vergütung bzw. die ungenutzte Zeit in Rechnung gestellt werden, es sei denn, an dem Versäumnis des Termins trifft Sie kein Verschulden. Es wird vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug dadurch eintritt, dass der vereinbarte Termin nicht fristgerecht abgesagt und eingehalten wird.